KRAFTFAHRZEUG TECHNIK

Lenkradänderung

Voraussetzungen

Austausch des Lenkrades gegen ein kleineres, größeres oder nicht dem serienmäßigen Zustand des Fahrzeuges entsprechendes, müssen der MA 46 angezeigt werden. Die Änderung wird in das Fahrzeuggenehmigungsdokument (Zulassungsbescheinigung und Datenauszug oder Typenschein oder Einzelgenehmigung oder COC) eingetragen.

Unterlagen

Die Anzeige kann mit dem Antragsformular, vor Ort, per Brief, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Fahrzeuggenehmigungsdokument
  • Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau (Formular Anbaubestätigung)
  • Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
  • Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer staatlich autorisierten Prüfstelle (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), EU-Betriebserlaubnisse, usw.)
  • Vollmacht, falls die Fahrzeugbesitzerin/der Fahrzeugbesitzer nicht selbst kommt

Zusätzliche Unterlagen können bei Bedarf im Zuge des Verfahrens von den Sachverständigen gefordert werden.

Zuständigkeit

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter stehen für persönliche Beratungen und Auskünfte zur Verfügung.
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Donnerstag 15.30 bis 17 Uhr

Kosten / Zahlung
  • 26 Euro
  • 13,20 Euro Zeugnisgebühr bei Typenschein

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch über Erlagschein erfolgen.

Rechnung und Zahlung
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die Stadtkassen-Leitstelle.

Termin / Frist

Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung je nach Wunsch entweder vor Ort oder telefonisch vereinbart oder per E-Mail, per Fax bzw. per Brief mitgeteilt. Eine sofortige Erledigung während der oben angeführten Zeiten je nach Terminsituation in Verbindung mit Wartezeiten ist fallweise möglich.

Beachten
  • Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
  • Als Nachweis, dass das Lenkrad in Ordnung ist, wird eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder ein Gutachten eines/einer Ziviltechnikers/in oder einer autorisierten Prüfstelle benötigt.
  • Damit die Lenkkräfte nicht zu großwerden, sollte der Durchmesser des Lenkrades mindestens 33 Zentimeter betragen.

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